Sonstige bauaufsichtliche Entscheidungen
Universelle Antragstrecke für bauaufsichtliche Entscheidungen vor oder parallel zum bauaufsichtlichen Hauptverfahren. Antragstrecke für Angelegenheiten Fliegender Bauten nach § 76 BremLBO.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Bauaufsichtliches Verfahren für Wohngebäude (bis zur Sonderbaugrenze) und deren Nebenanlagen sowie sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich.
Teilbaugenehmigung nach § 74 BremLBO
Vorweggenommene Genehmigung zum Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube oder einzelne Bauabschnitte
Einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids nach § 75 Satz 4 BremLBO beantragen
Bauaufsichtliches Verfahren zur einmaligen Verlängerung des Bauvorbescheides um zwei Jahre
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften nach § 67 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren für isolierte bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Zulässigkeitsentscheidungen sowie die vorgezogene Prüfung bautechnischer Nachweise nach § 66 BremLBO
Anzeige zur Beseitigung einer Anlage nach § 61 Absatz 3 Satz 2 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren zur vollständigen Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklasse 2, nicht freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 3 sowie Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG
Sie brauchen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren für Wohngebäude (bis zur Sonderbaugrenze) und deren Nebenanlagen sowie sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes
Bauvoranfrage nach § 75 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren zur Klärung konkreter Fragestellungen vor Einreichung eines Bauantrages
Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren für gemischt genutzte Gebäude, Nichtwohngebäude, Sonderbauten und Werbeanlagen
Einmalige Verlängerung der Baugenehmigung nach § 73 Absatz 2 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren zur einmaligen Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre
Baubeginnanzeige nach § 72 Absatz 7 BremLBO
Mitteilung des Beginns der Bauarbeiten an die Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche zuvor
Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Absatz 2 BremLBO
Mitteilung der Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage an die Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen zuvor
Schnellzugriff: Anträge starten, fortsetzen, einsehen
Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen
durch Bauherren, Bauvorlageberechtigte und Dritte. Danach einreichen ...