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Hilfe zur Seite Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften nach § 67 BremLBO

Bauaufsichtliches Verfahren für isolierte bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Zulässigkeitsentscheidungen sowie die vorgezogene Prüfung bautechnischer Nachweise nach § 66 BremLBO