Anzeige zur Beseitigung einer Anlage nach § 61 Absatz 3 Satz 2 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren zur vollständigen Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklasse 2, nicht freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 3 sowie Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5
Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren für Wohngebäude (bis zur Sonderbaugrenze) und deren Nebenanlagen sowie sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren für Wohngebäude (bis zur Sonderbaugrenze) und deren Nebenanlagen sowie sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich.
Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren für gemischt genutzte Gebäude, Nichtwohngebäude, Sonderbauten und Werbeanlagen
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften nach § 67 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren für isolierte bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Zulässigkeitsentscheidungen sowie die vorgezogene Prüfung bautechnischer Nachweise nach § 66 BremLBO
Baubeginnanzeige nach § 72 Absatz 7 BremLBO
Mitteilung des Beginns der Bauarbeiten an die Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche zuvor
Teilbaugenehmigung nach § 74 BremLBO
Vorweggenommene Genehmigung zum Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube oder einzelne Bauabschnitte
Bauvoranfrage nach § 75 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren zur Klärung konkreter Fragestellungen vor Einreichung eines Bauantrages
Einmalige Verlängerung der Baugenehmigung nach § 73 Absatz 2 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren zur einmaligen Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre
Einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids nach § 75 Satz 4 BremLBO beantragen
Bauaufsichtliches Verfahren zur einmaligen Verlängerung des Bauvorbescheides um zwei Jahre
Anzeige sonstiger Bauzustände oder der Nutzungsaufnahme nach § 81 Absatz 2 BremLBO
Mitteilung erbetener Bauzustände oder der Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage an die Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen zuvor
Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen
Mindestens zwei Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten erstellen
Mindestens zwei Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bestandsgebäude erstellen
Mindestens zwei Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Schnellzugriff: Anträge starten, fortsetzen, einsehen
Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen
durch Bauherren, Bauvorlageberechtigte und Dritte. Danach einreichen ...