Bauaufsichtliches Verfahren zur vollständigen Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklasse 2, nicht freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 3 sowie Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5
Bauaufsichtliches Verfahren für Wohngebäude (bis zur Sonderbaugrenze) und deren Nebenanlagen sowie sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes
Bauaufsichtliches Verfahren für Wohngebäude (bis zur Sonderbaugrenze) und deren Nebenanlagen sowie sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich.
Bauaufsichtliches Verfahren für gemischt genutzte Gebäude, Nichtwohngebäude, Sonderbauten und Werbeanlagen
Bauaufsichtliches Verfahren für isolierte bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Zulässigkeitsentscheidungen sowie die vorgezogene Prüfung bautechnischer Nachweise nach § 66 BremLBO
Mitteilung des Beginns der Bauarbeiten an die Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche zuvor
Bauaufsichtliches Verfahren zur einmaligen Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre
Vorweggenommene Genehmigung zum Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube oder einzelne Bauabschnitte
Bauaufsichtliches Verfahren zur Klärung konkreter Fragestellungen vor Einreichung eines Bauantrages
Bauaufsichtliches Verfahren zur einmaligen Verlängerung des Bauvorbescheides um zwei Jahre
durch die Bauaufsichtsbehörde erbetene Mitteilung der Bauzustände der baulichen Anlage
Mitteilung der Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage an die Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen zuvor
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, müssen Sie nach dessen Errichtung und nach bestimmten Änderungen nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Sie brauchen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Vorlage eines Kaufvertrages zur Prüfung über die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde nach BauGB (Vorkaufsrechtverzichtserklärung)
Universelle Antragstrecke für bauaufsichtliche Entscheidungen vor oder parallel zum bauaufsichtlichen Hauptverfahren. Antragstrecke für Angelegenheiten Fliegender Bauten nach § 76 BremLBO.
Mindestens zwei Wochen vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.