Anzeige zur Beseitigung einer Anlage nach § 61 Absatz 3 Satz 2 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren zur vollständigen Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklasse 2, nicht freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 3 sowie Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5
Genehmigungsfreistellung nach § 62 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren für Wohngebäude (bis zur Sonderbaugrenze) und deren Nebenanlagen sowie sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO nach XBau Umsetzung
Bauaufsichtliches Verfahren für Wohngebäude (bis zur Sonderbaugrenze) und deren Nebenanlagen sowie sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich.
Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren für gemischt genutzte Gebäude, Nichtwohngebäude, Sonderbauten und Werbeanlagen
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften nach § 67 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren für isolierte bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Zulässigkeitsentscheidungen sowie die vorgezogene Prüfung bautechnischer Nachweise nach § 66 BremLBO
Baubeginnanzeige nach § 72 Absatz 7 BremLBO
Mitteilung des Beginns der Bauarbeiten an die Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche zuvor
Einmalige Verlängerung der Baugenehmigung nach § 73 Absatz 2 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren zur einmaligen Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre
Teilbaugenehmigung nach § 74 BremLBO
Vorweggenommene Genehmigung zum Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube oder einzelne Bauabschnitte
Bauvoranfrage nach § 75 BremLBO
Bauaufsichtliches Verfahren zur Klärung konkreter Fragestellungen vor Einreichung eines Bauantrages
Einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids nach § 75 Satz 4 BremLBO beantragen
Bauaufsichtliches Verfahren zur einmaligen Verlängerung des Bauvorbescheides um zwei Jahre
Anzeige sonstiger Bauzustände nach § 81 Absatz 1 BremLBO
durch die Bauaufsichtsbehörde erbetene Mitteilung der Bauzustände der baulichen Anlage
Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Absatz 2 BremLBO
Mitteilung der Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage an die Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen zuvor
Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten einreichen
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, müssen Sie nach dessen Errichtung und nach bestimmten Änderungen nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bestandsgebäude einreichen
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG
Sie brauchen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Antrag auf Vorkaufsrechtsverzicht nach BauGB
Vorlage eines Kaufvertrages zur Prüfung über die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde nach BauGB (Vorkaufsrechtverzichtserklärung)
Sonstige bauaufsichtliche Entscheidungen
Universelle Antragstrecke für bauaufsichtliche Entscheidungen vor oder parallel zum bauaufsichtlichen Hauptverfahren. Antragstrecke für Angelegenheiten Fliegender Bauten nach § 76 BremLBO.
Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen
Mindestens zwei Wochen vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Schnellzugriff: Anträge starten, fortsetzen, einsehen
Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen
durch Bauherren, Bauvorlageberechtigte und Dritte. Danach einreichen ...