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Hilfe zur Seite Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten erstellen

Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude erstellen, sind Sie verpflichtet, nach dessen Errichtung und nach bestimmten Änderungen nachzuweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

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