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Hilfe zur Seite Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bestandsgebäude erstellen

Wenn es sich um ein beheiztes oder gekühltes Gebäude handelt und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

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