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Hilfe zur Seite Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BremLBO

Bauaufsichtliches Verfahren für Wohngebäude (bis zur Sonderbaugrenze) und deren Nebenanlagen sowie sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich.